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Wann benötige ich überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?

Falls Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Vekehrsunfall beschädigt wurde, sollten Sie im eigenen Interesse einen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

Eine qualifizierte und vollständige Beweissicherung der am Fahrzeug entstandenen Schäden und die Bezifferung des entstanden Schaden gewährleistet eine Erstattung des dem Geschädigten zustehenden Schadenersatz.

Die Beweissicherung über Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger wegen der Reparatur gibt.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis auf mehreren tausend Euro.

Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedebingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Wass tun, wenn es kracht ?